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Radfahrer fährt in eine Einbahnstraße, die für die Gegenrichtung freigegeben ist

Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Vielleicht haben Sie als Autofahrer in Schwalmstadt hin und wieder große Augen gemacht: Sie fahren durch eine Einbahnstraße und es kommen ihnen immer wieder Radfahrer entgegen. Doch bevor Sie die Polizei verständigen und Anzeige erstatten, sollten Sie genauer hinschauen - mehrere Einbahnstraßen im Raum Schwalmstadt sind für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben, die Radfahrer fahren völlig legal in die „falsche“ Richtung.

Weit gehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden in den letzten Wochen und Monaten mehrere Einbahnstraßen in Schwalmstadt frei gegeben: Das Ende des Wiegelswegs in Richtung Friedrich-Ebert-Straße, die Pestalozzi-Straße unterhalb des Schwimmbads und der Eckhard-Vonholdt-Schule sowie die Franz-von-Roques-Straße von unten Richtung Hephata. Weitere Straßen werden möglicherweise bald folgen.

Diese Maßnahme ist nicht ganz unumstritten. Kritiker werfen ein, dass es gefährlich sei, wenn Autofahrer unerwartet mit Gegenverkehr konfrontiert werden und die Sicherheit der Radfahrer gefährdet sei. Die Befürworter weisen darauf hin, dass man auf diese Weise oft sein Ziel schneller erreichen kann, das Radfahren damit attraktiver wird.

Doch so neu wie es scheint, ist die Regelung nicht. Bereits seit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 1997 ist es möglich, dass Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Mindestbreite, reduzierte Geschwindigkeit). Versuche haben gezeigt, dass die Befürchtungen unbegründet sind und dass die Zahl der Unfälle nicht steigt. Und so werden immer mehr Einbahnstraßen frei gegeben.

Der ADFC begrüßt grundsätzlich diese Regelung. Zur Minimierung der Risiken kann es aber nur von Vorteil sein, wenn die Regelung den Autofahrern bekannt ist.

Also seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie demnächst in Einbahnstraßen unterwegs sind. Allerdings: Nicht alle Einbahnstraßen dürfen in beide Richtungen befahren werden. Nur diejenigen, die ausdrücklich dafür frei gegeben sind. Alle anderen bleiben für die Radfahrerinnen tabu. Hier dürfen Sie nur so fahren, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Und in jedem Fall gilt: Auch wer gegen den Strom radelt, muss sich an die Verkehrsregeln halten - auf der rechten Straßenseite fahren und natürlich die Vorfahrt achten.

Bei Rückfragen:
Reinhold Tripp
Telefon: 0 66 91 / 96 61-64
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