Radfahren im Winter bei Schnee und Eis ist mühsam. Vor allem dann, wenn es auf den Radwegen glatt oder man wegen des Schnees kaum vorankommt. In den Kommunen werden Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr und manche Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger geräumt. Die Radwege bleiben meistens außen vor. Gudensberg zeigt, dass es auch anders geht. Der Artikel wurde zuerst auf der Website der Stadt Gudensberg veröffentlicht.
Geändertes Mobilitätsverhalten und Klimawandel machen es erforderlich: Weil immer mehr Menschen auf das Fahrrad als Fortbewegungsmittel bei kürzeren und mittleren Entfernungen setzen, müssen Radwege ausgebaut werden. Doch nicht nur das: Radwege müssen auch im Winter benutzbar sein, weil sich viele Radler auch bei niedrigen Temperaturen nicht abhalten lassen, ihr Zweirad zu nutzen. Diesem Trend folgt die Stadt Gudensberg: Seit Jahresbeginn werden außerorts die Radwege im Stadtgebiet in den Winterdienst einbezogen. Die Räumfahrzeuge des städtischen Bauhofes schaffen freie Bahn für Radler, sobald die Pflichtaufgaben erledigt sind.
Verkehrsplanungen sehen deutliche Steigerungen für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtaufkommen vor. Laut Umfragen sind Angst vor Unfällen und Kälte sowie mühsames Vorankommen wegen mangelnder Schneeräumung die größten Hürden für eine Radnutzung in der kalten Jahreszeit. Gudensberg will diese Vorbehalte nun vom Weg räumen, denn ohne Glätte und ohne Hindernisse ist ein sicheres und schnelles Vorankommen möglich.
Die Rechtslage besagt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet sind, weil alle Radwege in Gudensberg gleichzeitig dem Fußgängerverkehr dienen. Kombinierte Rad- und Gehwege sind hinsichtlich des Winterdienstes innerorts reinen Gehwegen gleichgestellt. Außerorts hingegen besteht keine Pflicht zum Winterdienst, der Winterdienst dort ist daher eine freiwillige Leistung.
Winterdienst auf Radwegen als freiwillige Leistung
Der Gudensberger Magistrat hat beschlossen, den Winterdienst auf Radwegen außerhalb der Bebauung als freiwillige Leistung durch den Bauhof auszuführen. Die Wege, die geräumt werden sollen, wurden in einem Plan festgelegt. Bestimmt wurden vor allem Alltags-Radwege zwischen den Stadtteilen und der Kernstadt. Diese freiwillige Leistung steht beim Winterdienst nicht an erster Stelle, weil die Kapazitäten zunächst auf die Pflichtaufgaben konzentriert werden müssen.
Die Räumung auf den Radwegen ist kein Freibrief: Radfahrer sind, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, verpflichtet, ihr Verhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Wenn Radwege nicht gestreut oder geräumt sind, wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Die Stadt denkt weiter: Auch eine planvolle Laubbeseitigung im Herbst trägt zur sicheren Fortbewegung auf dem Zweirad bei und ist künftig vorgesehen.
Hinweis
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